Heute ist der 10. September 2026. Bis zum 2. Dezember 2026 sind es rund zwölf Wochen — und dieses Datum ist der Grund, warum du diesen Text gerade liest. Ab diesem Stichtag greift für viele Unternehmen eine Pflicht, die im EU AI Act seit dessen Inkrafttreten feststeht, aber erst jetzt praktisch relevant wird: KI-generierte Inhalte müssen nach Artikel 50 der Verordnung erkennbar gekennzeichnet sein. Kein fernes Zukunftsthema mehr, sondern eine Frist, die kommt — nicht eine, die schon verstrichen ist.
Vorab eine Klarstellung, die für den gesamten Text gilt: Dies ist keine Rechtsberatung. Wir sind eine Digitalagentur, keine Kanzlei. Was hier folgt, ist die Umsetzer-Perspektive — was du auf deiner Website, in deinem Newsletter und in deinen Social-Media-Kanälen technisch und organisatorisch tun musst, wenn du KI-Werkzeuge einsetzt. Für die endgültige rechtliche Einordnung deines konkreten Falls, insbesondere in Grenzfällen, gehört eine Kanzlei hinzugezogen. Mehr dazu in Abschnitt 10.
Die Timeline in Kürze
Der EU AI Act tritt nicht an einem einzigen Tag vollständig in Kraft, sondern stufenweise. Seit dem 2. Februar 2025 gelten bereits die ersten Verbote bestimmter KI-Praktiken sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4 — dazu mehr in Abschnitt 08. Seit dem 2. August 2025 greifen die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Bußgeldvorschriften. Der 2. August 2026 ist der Stichtag, ab dem der Großteil der restlichen Verordnung gilt — darunter auch Artikel 50, die Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Und genau hier setzt die Frist an, um die es in diesem Leitfaden geht: Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren — praktisch jedes Tool, das du heute schon nutzt —, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 Absatz 2 umzusetzen.
Für wen ist das relevant? Für dich, wenn dein Unternehmen KI-Werkzeuge einsetzt, um Texte, Bilder, Audio oder Video zu erzeugen — für die eigene Website, den Newsletter, Social-Media-Content oder einen Chatbot. Nicht zwingend relevant ist dieser Text, wenn du selbst KI-Modelle trainierst oder ein KI-Produkt für den freien Markt entwickelst; dafür gelten zusätzliche, umfangreichere Pflichten aus anderen Kapiteln der Verordnung, die hier nicht das Thema sind.
Konkret betrifft das die Werkzeuge, die in den meisten Marketing- und Kommunikationsteams heute schon selbstverständlich sind: KI-Schreibassistenten für Texte, Bildgeneratoren für Grafiken und Werbematerial, KI-gestützte Video- und Audio-Werkzeuge sowie Chat-Widgets auf der eigenen Website. Keines dieser Werkzeuge wird durch die Frist im Dezember verboten — die Verordnung verlangt Transparenz beim Einsatz, nicht den Verzicht auf die Technologie selbst.
Die Kennzeichnungspflicht ist keine neue Ankündigung, sondern ein bereits beschlossener Teil des EU AI Act, dessen Übergangsfrist für heute schon genutzte KI-Systeme am 2. Dezember 2026 endet — zwölf Wochen ab jetzt.
Bevor du irgendetwas an deiner Website oder deinem Prozess änderst, lohnt sich ein Zwischenschritt, der in den meisten Erklärungen übersprungen wird — und der bestimmt, welche der folgenden Pflichten überhaupt dich persönlich treffen: die Frage, ob du im Sinne der Verordnung Anbieter oder Betreiber bist. Genau damit startet der nächste Abschnitt.








