Förderung Digitalisierung Thüringen

Wir sind deine Experten für

Nutze unsere Unterstützung bei der Antragstellung und stelle sicher, dass Dein Unternehmen einen Zuschuss von 50 % und bis zu 15.000 € auf Investitionen für Digitalisierungsprojekte erhält.
LEISTUNGEN
Trusted

Dienstleistungen

Wir bieten umfassende Lösungen für die Digitalisierung Deines Unternehmens, einschließlich der Kommunikation mit der Fördermittelbank, Strategieentwicklung, sowie die Erstellung von Onlineshops und Webseiten. Lass uns gemeinsam den digitalen Wandel erfolgreich gestalten und die Chancen der Digitalisierung nutzen.

Papierkram

Lehn Dich zurück: Wir übernehmen die Antragstellung, die Projektdurchführung und den Projektabschluss inkl. Bürokratie.

Onlineshops

Wir unterstützen Dich im Online-Handel und erstellen Dir Deinen maßgeschneiderten Onlineshop.

Strategieentwicklung

Wir entwickeln individuelle Digitalisierungsstrategien für den Erfolg Deines Unternehmens.

Webseiten

Wir erstellen professionelle Webseiten, die Deine betrieblichen Abläufe optimieren und Deinen Umsatz ankurbeln.

Stimmen
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Dinesh P.
CMO
Immersive Insiders
5/5
"Zuverlässige Partner!"

„Wir haben EINSHOCH beauftragt, eine Instagram-Anzeigenkampagne für unsere VR Lernplattform zu erstellen. Das Team hat uns nicht nur eine großartige Strategie vorgestellt, sondern auch ein hervorragendes Skript und Video produziert. Die Kampagne war ein großer Erfolg und hat uns geholfen, unser Publikum zu erreichen und den Umsatz zu steigern. Wir werden definitiv weiter mit EINSHOCH zusammenarbeiten!

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Marian B.
Founder
Pflegevermittlung Schweiz
5/5
"Effektives Online Marketing!"

„Das Team von EINSHOCH hat uns geholfen, unsere Online-Präsenz zu verbessern und mehr Traffic auf unsere Website zu bringen. Dank ihrer SEA-Strategie und effektiven Paid Social Kampagnen mit bereitgestellten Skripten und der Erstellung von UGC Videos konnten wir unsere Zielgruppe besser erreichen und unsere Conversions erhöhen.“

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Marco C.
Co-Founder
Enecta
5/5
"Great team!"

„EINSHOCH has helped us improve our e-commerce platform and increase our online sales. Their expertise in SEO, Social Media and Affiliate has helped us to reach the right target audiences. We will continue and expand our partnership with them.“

Herausforderungen des digitalen Wandels

In der heutigen Zeit sind Unternehmen häufig mit veralteten Internetauftritten, ineffizienten Prozessen und fehlendem Know-How in Sachen Digitalisierung konfrontiert. Diese Schwierigkeiten können nicht nur zu einem Wettbewerbsnachteil führen, sondern schlimmstenfalls auch dazu, dass der Anschluss an die Konkurrenz verloren geht. Digitalisierungsprojekte sind oftmals kostenintensiv und erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Dennoch ist die Investition in die Digitalisierung unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Mit unserer Unterstützung meisterst Du diese Herausforderungen erfolgreich.
Challenge
LevelUp

Hands-On Unterstützung bei der Digitalisierung

Wir bieten die Lösung für Deine Digitalisierungsprobleme. Als erfahrene Berater unterstützen wir Unternehmen in Thüringen dabei, vom Digitalbonus Thüringen zu profitieren. Unsere Dienstleistung umfasst die Antragstellung sowie die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen im Anschluss. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Thüringen und unterstützt Investitionen in digitale Technologien, Infrastrukturen und Geschäftsprozesse. Die Förderquote liegt bei bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro und der maximale Zuschuss kann bis zu 15.000 Euro betragen. Gemeinsam navigieren wir Dein Unternehmen durch die Herausforderungen der Digitalisierung und sichern Deine Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Welt.
KONTAKT

Ergreife jetzt die Initiative

Nutze die digitalen Vertriebskanäle zu deinem Vorteil. Zögere nicht und kontaktiere uns, um Dein Unternehmen erfolgreich auf das nächste Level zu bringen.

Die Zeit ist reif für Veränderung.

Unser 3-Schritte-Plan zur erfolgreichen Digitalisierung

So begleiten wir Dich auf dem Weg zur erfolgreichen Digitalisierung Deines Unternehmens.

Beratungsgespräch

Im ersten Schritt führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch, um Deine individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen. Gemeinsam identifizieren wir Digitalisierungspotenziale und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie für Dein Unternehmen.
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Antragsstellung

Basierend auf der erarbeiteten Digitalisierungsstrategie unterstützen wir Dich bei der Antragsstellung für den Digitalbonus in Thüringen. Dabei unterstützen wir Dich dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.
2

Umsetzung der Maßnahmen

Sobald der Antrag eingereicht ist, setzen wir gemeinsam die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen um. Wir begleiten Dich während des gesamten Prozesses und sorgen für eine erfolgreiche Umsetzung. Anschließend erstellen wir den erforderlichen Verwendungsnachweis für die erhaltenen Fördermittel.
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Beratungsgespräch

Im ersten Schritt führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch, um Deine individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen. Gemeinsam identifizieren wir Digitalisierungspotenziale und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie für Dein Unternehmen.

Antragsstellung

Basierend auf der erarbeiteten Digitalisierungsstrategie unterstützen wir Dich bei der Antragsstellung für den Digitalbonus in Thüringen. Dabei unterstützen wir Dich dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.

Umsetzung der Maßnahmen

Sobald der Antrag eingereicht ist, setzen wir gemeinsam die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen um. Wir begleiten Dich während des gesamten Prozesses und sorgen für eine erfolgreiche Umsetzung. Anschließend erstellen wir den erforderlichen Verwendungsnachweis für die erhaltenen Fördermittel.
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Ablauf

Gemeinsam zum Erfolg

Unsere Erfolgsgeschichten zeigen, wie eine Zusammenarbeit mit der EINSHOCH Digitalagentur aus Berlin den entscheidenden Unterschied machen kann.

Vor der Zusammenarbeit

Ohne eine kompetente Marketing Agentur gibt es häufig Schwierigkeiten, die Online-Präsenz zu verbessern, eine effektive Marketingstrategie zu entwickeln und Zielgruppen effizient anzusprechen. Wachstumspotenziale bleiben ungenutzt und man tritt auf der Stelle. Das Team wünscht sich einen Ansprechpartner für digitale Strategien.

Seit der Zusammenarbeit

Als Digitalagentur helfen wir dabei, die Online Reichweite signifikant steigern, zielgerichtete Marketingkampagnen durchführen und Zielgruppen erfolgreich erreichen und in Kunden umzuwandeln. Dies führt zu zufriedenen Mitarbeitern, gesteigertem Wachstum und Umsatz und langfristig zufriedenen Kunden.

ERFOLG
FAQ

FAQ zum Digitalbonus in Thüringen

Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Digitalbonus in Thüringen, um Dein Unternehmen effektiv in die digitale Zukunft zu führen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.
Ausgeschlossen von der Förderung sind folgende Bereiche & Branchen:
-Unternehmen in Schwierigkeiten
– Nebenerwerbsbetriebe
– Unternehmen, an denen der öffentliche Sektor in gewissem Umfang (mindestens 25 %) beteiligt ist;
– Unternehmen, deren Förderung keinem berechtigten öffentlichen Interesse dient
– eingetragene Vereine, auch wenn sie ein rentables Unternehmen weiter betreiben
– Bauträger
– Flughafeneinrichtungen
– Unternehmen der Strom- und Wasserversorgung
– Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
– Unternehmen, die im Bereich der Lebensmittelverarbeitung tätig sind, sofern bei der Herstellung oder Verarbeitung Waren erzeugt werden, die in Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind
– Eine Ausnahme bilden KMU der Fleischereibranche, sofern die Projektzuschüsse nicht aus ELER-Mitteln stammen. Ausgaben für die Schlachtung von Tieren sind nicht förderfähig
– Einrichtungen für Ausbildung und Hochschulbildung
– Dienstleister des Finanz- und Versicherungswesens
– Freiberufler und Unternehmen, die Rechts- und Unternehmensberatung anbieten
– Vermittler des großflächigen Einzelhandels (Verkaufsfläche > 800 qm; ausgenommen Kfz-Handel)
– Vermittlungs- oder Maklerunternehmen (z. B. Reise-, Immobilien- oder sonstige Agenturen)
– Unternehmen und Freiberufler aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (z. B. Apotheken, Pflegeberufe, medizinische Fußpflege)
– Dienstleister für Vermietung und Verpachtung
– Backshops (mit Ausnahme der Standorte herkömmlicher Bäckereien)
– Callcenter
– Detekteien
– Unternehmen des Freizeitbereichs (wie Diskotheken, Spielhallen, Fitnesszentren, Saunen, Solarien, Reiseveranstalter und Kinos)
– Personenbeförderung.
Folgende Maßnahmen gelten als förderfähig:
Digitalisierung von Unternehmensprozessen, insbesondere:
– Echtzeit-Erfassung durch intelligente Vernetzung von Manufacturing Execution Systems (MES) und Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen
– Implementierung von Manufacturing Execution Systemen (MES) oder Enterprise Resource Planning (ERP)
– Einrichtung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), zusammen mit der erforderlichen Netzwerk- und Serverinfrastruktur
– Produktionsintegration von cyber-physischen Systemen
– Einführung von (Produktions-)Systemen ohne Medienbrüche
– Integration von Customer Relationship Management (CRM)-Systemen an das MES
– Einführung der Mensch-Maschine-Interaktion in der Fertigung, einschließlich Cobots (kollaborative Roboter), Datenbrillen und Touchscreens
– Integration von mobilen Betriebssystemen in die Produktionssteuerung
– Einführen eines digitalen Abbilds
– Einsatz von additiven Fertigungstechniken wie dem 3D-Druck
– Aufbau der Infrastruktur für Big-Data-Anwendungen und groß angelegte Datenerfassung und -analyse
– Integration der Arbeitsabläufe des elektronischen Handels und der elektronischen Beschaffung mit Lieferanten und Kunden
Digitalisierung von Dienstleistungen und Produkten, insbesondere:
– Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen
– Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
– Einführung datenbasierter Dienstleistungen
– Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
Einführung oder Optimierung von Informations- und Datensicherheitslösungen, insbesondere:
– Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
– Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Mit dem „Digitalbonus Thüringen“ werden Ausgaben für IuK-Technologien, Soft- und Hardware zur Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie zur Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen. Dazu zählen beispielsweise auch digitale Hilfsmittel wie Datenbrillen und 3D-Drucker oder Cloudtechnologien. Damit ist der „Digitalbonus Thüringen“ das erste Förderprogramm in Thüringen, bei dem Hard- und Software bezuschusst wird. In der Vergangenheit wurden bisher nur Beratungsleistungen gefördert.
Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für:
– Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
– Eigenleistungen
– gebrauchte Wirtschaftsgüter
– reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme
– Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden
– Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der
– Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden
– die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones ohne eindeutigen Projektbezug, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme
– Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme
– herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation
– herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen, wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing
– Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten, etc.
– Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.